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Hier findest Du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Nachlesen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit Kauf eines Tickets werden der Ticketkäufer sowie die Firma Affen Events UG Vertragspartner.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis der Festivalbesucher (nachfolgend: “Besucher“ genannt) mit der Affen Events UG (nachfolgend: “Veranstalter“ genannt).
Sie sind Bestandteil des Besuchervertrages, der durch den Erwerb eines Tickets oder — soweit ein Eintritt ohne Ticketkauf vorliegt – mit Betreten des Veranstaltungsgeländes zustande.
Ebenso gelten als Kunden auch Personen, die Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, jedoch berechtigt sind, an einer Veranstaltung teilzunehmen (z. B. durch Kauf am Sekundärmarkt, sofern zulässig).
Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an:
Affen Events UG (haftungsbeschränkt), Windmühlenstraße 5, 31675 Bückeburg
ditix.io ist Anbieter einer Software, die es Veranstaltern ermöglicht, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben. Dabei greift die Software auf weitere Softwarepartner zurück, zum Beispiel zur Abwicklung von Transaktionen.
ditix.io ist kein Tickethändler, ditix.io ist kein Veranstalter.
VERANSTALTER:
Affen Events Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Windmühlenstr. 5
31675 Bückeburg
HRB 201108, Amtsgericht Stadthagen
StNr: 44/213/02448
E-Mail: info@affen-events.de
1. GELTUNGSBEREICH UND VORAUSSETZUNGEN
(1) Durch den Erwerb von Tickets über diesen Ticketshop kommt ein Vertrag zur Teilnahme an einer Veranstaltung zwischen dem Veranstalter und dem Kunde zustande. Mit dem Erwerb eines Tickets ist der Kunde berechtigt, an der jeweiligen Veranstaltung teilzunehmen. Für die Durchführung der Veranstaltung mit allen Rechten und Pflichten ist allein der Veranstalter verantwortlich.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Kunden, gleich aus welchem Grund, jederzeit abzulehnen. Ein Anspruch des Kunden auf den Erwerb eines oder mehrerer Tickets besteht nicht. Der Veranstalter weist im Rahmen der Beschreibung einer Veranstaltung gegebenenfalls auf eine Altersbeschränkung hin.
(3) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Bestellung wahrheitsgemäße und korrekte Angaben im Rahmen des Bestellprozesses zu machen. Eine erfolgreiche Bestellung ist nur bei vollständigem Ausfüllen der Pflichtfelder möglich. Ändern sich nach der Bestellung die angegebenen Daten, so ist der Kunde verpflichtet, die Angaben umgehend mitzuteilen.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, die registrierten Angaben des Kunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen und nicht vollständige bzw. wahrheitsgemäße Bestellungen abzulehnen.
(6) Bei dem Einlass zum Festival erfolgt aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Festivalbesuchern vorzunehmen. Die Einlass begehrende Person erklärt sich mit dieser Überprüfung einverstanden. Tut sie dies nicht, kann ihr der Einlass verwehrt werden. Ein Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten besteht für diesen Fall nicht.
(7) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sollte der Festivalbesucher dazu aus wichtigem Grund Anlass geben, den Einlass zum Festival zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung sowie das Mitführen von Speisen und Getränken (die nicht freiwillig abgegeben werden) sowie gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel und andere gefährliche Gegenstände). Als wichtiger Grund gilt auch das unerlaubte Mitführen von Aufzeichnungsgeräten für Ton/Bildtonaufnahmen. Auch bei Verletzung der Altersgrenze zum Einlass (im Zweifelsfall kann eine Altersüberprüfung stattfinden) kann der Einlass verweigert werden.
(8) Der Festivalbesucher hat im Falle des Nichteinlasses trotz Karte kein Recht auf Erstattung des Ticketpreises, wenn ein wichtiger Grund (insbesondere die vorbenannten) für die Einlassverweigerung besteht. In diesem Falle ist eine Rückgabe des Tickets/eine Erstattung des Ticketpreises nicht möglich. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
(9) Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.
(10) Das Ticket verliert bei Verlassen der Veranstaltungsfläche seine Gültigkeit und berechtigt nicht zum Wiedereinlass.
2. VERTRAGSSCHLUSS UND BESTELLPROZESS
(1) Mit erfolgreichem Abschluss eines Bestellprozesses kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden zustande. Erfolgreich ist ein Bestellprozess erst mit Zugang der Bestätigung an den Kunden (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung und Übersendung eines Tickets). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt keinen Vertragsabschluss dar und berechtigt den Kunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
(2) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Vertragsabschluss mit dem Veranstalter. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Vertragsbestandteilen und Beschränkungen abhängig machen kann. Der Veranstalter ist berechtigt, den Abschluss von Bestellprozessen ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
(3) Der Gesamtkaufpreis eines Bestellprozesses wird allein vom Veranstalter festgelegt und kann den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis zzgl. eventueller Gebühren und Steuern. Der vom Kunden zu begleichende Gesamtkaufpreis wird vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert.
(4) Alle Preise, die in diesem Ticketshop angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben Tickets im Eigentum des Veranstalter.
(6) Im Falle einer Überschreitung des Ticketkontingents (bspw. aufgrund technischer Probleme), informiert der Veranstalter den Kunden hierüber. Der Veranstalter kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren. Dies gilt sowohl für das Gesamtkontingent der Veranstaltung sowie für Kontingente einzelner Ticketkategorien.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe / Zugang auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe / Zugang des Tickets durch den Veranstalter zu erfolgen.
3. RECHTE UND PFLICHTEN
(1) Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang, Inhalt, Ort, Zeit, Veranstalter, Preis, Gebühren, Steuern, Teilnahmevoraussetzungen / -beschränkungen, Zugangskontrollen- / Beschränkungen und weitere Bestimmungen die entscheidungsrelevant für den Kunden sein könnten) werden durch den Veranstalter kommuniziert.
(2) Der Kunde nimmt diese Informationen und Vorschriften zur Kenntnis und erkennt diese an. Hierdurch werden diese Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Kunden. Die Prüfung zur Erfüllung der zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, am Einlass der Veranstaltung das Ticket vorzuzeigen und sich ggf. durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen.
(4) Die Gültigkeit des erworbenen Tickets ist auf die jeweilige Veranstaltung und vom Veranstalter dazu gegebenenfalls geplante Ersatztermine beschränkt und verliert danach seine Gültigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Veranstalter die Gültigkeit von Tickets anders festgelegt hat.
(5) Ein Missbrauch oder ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung des Kunden zu der jeweiligen Veranstaltung. Das erworbene Ticket verliert ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Missbrauchs oder des Verstoßes seine Gültigkeit.
(6) Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Kunden einer Veranstaltung zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Das von dem Kunden erworbene Ticket verliert mit Ausspruch des Hausverbots seine Gültigkeit.
(7) Der Eintritt zum Festival ist limitiert und nur an den bekannt gegebenen Vorverkaufsstellen und im Onlineshop erhältlich. Restkarten sind ggfs. an der Tageskasse erhältlich. Der Veranstalter empfiehlt jedoch den Erwerb des Tickets im VVK. Umtausch oder Rückerstattung der erworbenen Tickets sind nicht möglich.
(8) Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Die Tickets dürfen auch privat nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zzgl. nachgewiesener Gebühren veräußert werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und/ oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.
(9) Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.
4. Widerruf, Stornierung
(1) Der Veranstalter bietet in seinem Ticketshop Veranstaltungen im Bereich der Freizeitgestaltung innerhalb eines spezifischen Termins bzw. Zeitraums an. Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB handelt es sich bei bei diesem Angebot nicht um Fernabsatzverträge. Der Widerruf eines Vertrages oder die Rückgabe von Tickets nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB ist ausgeschlossen.
5. HAFTUNG
(1) Der Veranstalter haftet, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
(2) Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
(3) Sofern ditix.io gegenüber dem Kunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Kunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: ditix.io haftet, außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von ditix.io für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
(4) Soweit eine Haftung von ditix.io ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen vonditix.io sowie der für ditix.io gegenüber dem Kunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
6. ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNG
(1) Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt oder – nach Beginn – abgebrochen werden.
(2) Sollte das Konzert nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen, besteht für die Festivalbesucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
(3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für den Besucher zumutbar ist.
a) räumliche Verlegung: innerhalb der gleichen Stadt oder zumindest im Umkreis von 30 Fahrminuten.
b) zeitliche Verlegung: innerhalb 14 Tagen
Die Verlegung wird vom Veranstalter unverzüglich über seine Website und nach Möglichkeit auch über die Medienpartner sowie der Social-Media-Präsenz bekanntgegeben.
Vor größeren Aufwendungen für den Besuch wird dringend Einsicht in die Website des Veranstalters empfohlen.
(4) Verspätungen des Programms sind von dem Festivalbesucher hinzunehmen, solange diese nicht mehr als 2 Stunden überschreiten.
Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen Absage einzelner Künstler bestehen nicht.
Änderungen werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich bekannt gegeben.
7. HAUSRECHT, VERBOTE
(1) Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von den durch diesen Beauftragten ausgeübt. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten.
(2) Dem Musikfestivalbesucher sind gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Festivalgelände verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt.
Pogen, Stage-Diving, Crowd-Surfing und das Klettern auf Bühnen, Traversen, Zelte, Tribünen oder Ähnliches sowie das Mitbringen von Tieren ist verboten.
(3) Sollte ein Festivalbesucher gegen vorbenannte Verbote verstoßen, kann ein Verweis vom Festivalgelände erfolgen. Eine Erstattung des Ticketpreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
8. GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL
(1) Speisen werden in Einmal-Plastik- oder Kartongeschirr ausgegeben. Zum Schutz der Umwelt sind diese Verpackungen sowie sonstiger Müll in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Getränke werden in Mehrwegbechern ausgegeben.
(2) Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind grundsätzlich verboten.
(3) Beim Kauf von Speisen und Getränken bestehen vertragliche Beziehungen ausschließlich zu dem jeweiligen Gastronomen.
9. FOTOS, AUFZEICHNUNGSGERÄTE
(1) Das Fotografieren auf dem Festivalgelände ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Sollte für den ausschließlich privaten Gebrauch anderes Foto- oder Videoequipment verwendet werden sollen, so ist dies vorher unter Angabe der genauen Equipmentbezeichnung und des Verwendungszwecks des Materials unter info@affen-events.de anzuzeigen und anzumelden. Erst nach schriftlicher Freigabe durch die Affen Events UG darf dieses dann auf dem Festival verwendet werden. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Mitschnitte insbesondere nicht online gestellt werden dürfen.
(2) Kameras mit Zoomobjektiven, Wechselobjekten und/oder Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise sind verboten. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt verweigern, soweit der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurückzulassen
Ebenso sind Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis des Veranstalters und/oder eines Künstlers gemacht werden, verboten. Der Veranstalter ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen zu löschen bzw. löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
(3) Jedwede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von € 2.500 verwirkt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
10. HAFTUNG
(1) Der Veranstalter hält keine Garderobe oder sonstige Aufbewahrungsmöglichkeiten vor und haftet daher nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.
(2) Im Übrigen haftet der Veranstalter für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Schäden an Leben, Körper und Gesundheit beschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Besucher infolge einer von dem Veranstalter vorsätzlich verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Im Übrigen ist die Haftung für Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragsverletzung im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen darf. Der Veranstalter haftet im gleichen Maße auch für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen.
11. NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTE
Der Musik-Festival Besucher erklärt sich mit dem Betreten des Festivalgeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während des Konzerts hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung des Festivals in allen Medien umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material Sponsoring-Akquise betrieben werden darf. Die Zustimmung bezieht sich nur auf beiläufige oder beiwerkartige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnitts / der Veranstaltungsaufnahmen.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters.
(3) Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG ist der Veranstalter nicht verpflichtet und kann die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht anbieten.
(4) Sollte eine der vorstehenden Nutzungsbedingungen unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung tritt eine solche, die dem Rechtsgedanken der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt entsprechend für Regelungslücken.
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