Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ticketbedingungen und wichtige Informationen zum Ticketkauf
VERANSTALTER:
Affen Events Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Hannoversche Str. 45
31675 Bückeburg
HRB 201108, Amtsgericht Stadthagen
StNr: 44/213/02448
Mit Kauf eines Tickets werden der Ticketkäufer sowie die Firma Affen Events UG Vertragspartner.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis der Veranstaltungsbesucher (nachfolgend: “Besucher“ genannt) mit der Affen Events UG (nachfolgend: “Veranstalter“ genannt).
Sie sind Bestandteil des Besuchervertrages, der durch den Erwerb eines Tickets oder — soweit ein Eintritt ohne Ticketkauf vorliegt – mit Betreten des Veranstaltungsgeländes zustande.
1. PROGRAMM
1.1. Beginn der Veranstaltung: 21:00 Uhr
Ende der Veranstaltung: 4:00 Uhr
1.2. Essentielle Programminhalte der Veranstaltung sind das Bühnenprogramm mit musikalischer Darbietung von verschiedenen DJs.
2. TICKETS
2.1. Mit Kauf eines Tickets werden der Ticketkäufer sowie die Affen Events UG Vertragspartner.
Der Eintritt zur Veranstaltung ist limitiert und nur an den bekannt gegebenen Vorverkaufsstellen und im Onlineshop erhältlich. Restkarten sind ggf. an der Abendkasse erhältlich. Der Veranstalter empfiehlt jedoch den Erwerb des Tickets im VVK.
Umtausch oder Rückerstattung der erworbenen Tickets sind nicht möglich.
2.2. Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Die Tickets dürfen auch privat nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zzgl. nachgewiesener Gebühren veräußert werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und / oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.
2.3. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.
3. Einlass / Sicherheitskontrollen
3.1. Einlass zur Veranstaltung erhalten ausschließlich Besucher ab 16 Jahren nach Vorlage des Ausweises und ggf. einem Erziehungsauftrag.
3.2. Ein Einlass zur Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen.
3.3. Bei dem Einlass zur Veranstaltung erfolgt aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Veranstaltungsbesuchern vorzunehmen. Die Einlass begehrende Person erklärt sich mit dieser Überprüfung einverstanden. Tut sie dies nicht, kann ihr der Einlass verwehrt werden. Ein Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten besteht für diesen Fall nicht.
3.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sollte der Veranstaltungsbesucher dazu aus wichtigem Grund Anlass geben, den Einlass zur Veranstaltung zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung sowie das Mitführen von Speisen und Getränken (die nicht freiwillig abgegeben werden) sowie gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel und andere gefährliche Gegenstände). Als wichtiger Grund gilt auch das unerlaubte Mitführen von Aufzeichnungsgeräten für Ton/Bildtonaufnahmen (im Einzelnen unter Ziff. 9 aufgeführt). Auch bei Verletzung der Altersgrenze zum Einlass (im Zweifelsfall kann eine Altersüberprüfung stattfinden) kann der Einlass verweigert werden.
3.4. Der Veranstaltungsbesucher hat im Falle des Nichteinlasses trotz Karte kein Recht auf Erstattung des Ticketpreises, wenn ein wichtiger Grund (insbesondere die vorbenannten) für die Einlassverweigerung besteht. In diesem Falle ist eine Rückgabe des Tickets/eine Erstattung des Ticketpreises nicht möglich. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
3.5. Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.
3.6. Das Ticket verliert bei Verlassen der Veranstaltungsfläche seine Gültigkeit und berechtigt nicht zum Wiedereinlass.
4. ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNG
4.1. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterungsart statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Die Veranstaltung findet in geschlossenen Räumen statt. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt oder – nach Beginn – abgebrochen werden.
4.2. Sollte die Veranstaltung nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen, besteht für die Besucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
4.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für den Besucher zumutbar ist.
a) räumliche Verlegung: innerhalb der gleichen Stadt oder zumindest im Umkreis von 30 Fahrminuten.
b) zeitliche Verlegung: innerhalb 14 Tagen
Die Verlegung wird vom Veranstalter unverzüglich über seine Website und nach Möglichkeit auch über die Medienpartner sowie der Facebook-Präsenz bekanntgegeben.
Vor größeren Aufwendungen für den Besuch wird dringend Einsicht in die Website des Veranstalters empfohlen.
4.4. Verspätungen des Programms sind von dem Veranstaltungsbesucher hinzunehmen, solange diese nicht mehr als 2 Stunden überschreiten.
4.5. Bei Veranstaltungen können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen Absage einzelner Künstler bestehen nicht.
4.6. Änderungen werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich bekannt gegeben.
5. HAUSRECHT, VERBOTE
5.1. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von den durch diesen Beauftragten ausgeübt. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten.
5.2. Dem Veranstaltungsbesucher sind gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Veranstaltungsgelände verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt.
Pogen, Stage-Diving, Crowd-Surfing und das Klettern auf Bühnen, Traversen, Zelte, Tribünen oder Ähnliches sowie das Mitbringen von Tieren ist verboten.
5.3. Sollte ein Veranstaltungsbesucher gegen vorbenannte Verbote verstoßen, kann ein Verweis vom Gelände erfolgen. Eine Erstattung des Ticketpreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
6. GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL
6.1. Zum Schutz der Umwelt sind Verpackungen von erworbenen Speisen sowie sonstiger Müll in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Getränke werden in Mehrwegbechern ausgegeben.
6.2. Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln sind grundsätzlich verboten.
7. FOTOS, AUFZEICHNUNGSGERÄTE
7.1. Das Fotografieren ist während der Veranstaltung nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Sollte für den ausschließlich privaten Gebrauch anderes Foto- oder Videoequipment verwendet werden sollen, so ist dies vorher unter Angabe der genauen Equipmentbezeichnung und des Verwendungszwecks des Materials unter info@affen-events.de anzuzeigen und anzumelden. Erst nach schriftlicher Freigabe durch die Affen Events UG darf dieses dann auf der Veranstaltung verwendet werden. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Mitschnitte insbesondere nicht online gestellt werden dürfen.
7.2. Kameras mit Zoomobjektiven, Wechselobjekten und/oder Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise sind verboten. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt verweigern, soweit der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurückzulassen
Ebenso sind Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis des Veranstalters und/oder eines Künstlers gemacht werden, verboten. Der Veranstalter ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen zu löschen bzw. löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
7.3. Jedwede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von € 2.500 verwirkt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
8. HAFTUNG
8.1. Im Übrigen haftet der Veranstalter für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Schäden an Leben, Körper und Gesundheit beschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Besucher infolge einer von dem Veranstalter vorsätzlich verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Eine wesentliche Vertragsverletzung im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen darf. Der Veranstalter haftet im gleichen Maße auch für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen.
9. NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTE
Der Veranstaltungsbesucher erklärt sich mit dem Betreten des Geländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während der Veranstaltung hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung der Veranstaltung in allen Medien umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material Sponsoring-Akquise betrieben werden darf. Die Zustimmung bezieht sich nur auf beiläufige oder beiwerkartige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnitts / der Veranstaltungsaufnahmen.
11. Datenschutz
Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf die Daten nur zum Zwecke der Information des Besuchers verwenden (z.B. Veranstaltungsinformationen, Newsletter, etc.)
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Stadthagen.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.